Sonderrahmenplan zur "Förderung der ländlichen Entwicklung" sowie weitere Änderungen des GAK-Rahmenplans 2019 - 2022 verabschiedet

Straßen

Bund und Länder haben den Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung“ verabschiedet und damit eine erweiterte Förderung ländlicher Räume ab 1. Januar 2019 ermöglicht. Für das Jahr 2019 sind zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 150 Mio. Euro für die integrierte ländliche Entwicklung vorgesehen. Mit dem Sonderrahmenplan werden insbesondere sog. Regionalbudgets eingeführt, die an „Zusammenschlüsse regionaler Akteure“ als Zuwendungsempfänger ausgereicht werden können. Eine erweiterte Breibandförderung kann den Gemeinden und Gemeindeverbänden gewährt werden, um ergänzend zur Bundesförderung kleinräumige Infrastrukturlücken zu schließen. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie hat auf Nachfrage zugesagt, mit den Kommunalen Spitzenverbänden noch im Januar 2019 über die mit dem „Sonderrahmenplan“ eröffneten neuen Handlungsspielräume ein erstes Gespräch führen zu wollen.

LKT Rundschreiben Nr. 659/2018 [PDF-Dokument: 255 kB]

19.12.2018